Fragen & Antworten zum Vaterschaftstest.

Sie haben noch Fragen? Dann finden Sie hier wahrscheinlich die Antwort – oder rufen Sie uns unter 0800 - 212 11 11 kostenfrei an.

  • Warum sollte ich einen Vaterschaftstest machen?

    Eine Vaterschaft bedeutet eine große Verantwortung im Leben. Wenn auch nur geringste Zweifel aufkommen, ist dies für die familiäre Situation meist sehr belastend. Der humatrix Vaterschaftstest ist der einfache Weg, diese Zweifel aus der Welt zu schaffen – schnell, sicher und diskret. Aus diesem Grund nehmen immer mehr Kunden unser Angebot in Anspruch.

  • Weshalb sollte ich den Test bei humatrix machen?

    Weil Sie sich bei einer so wichtigen Entscheidung wirklich sicher sein wollen. Sie erhalten von uns professionellen Service – vor, während und auch nach Durchführung Ihres Vaterschaftstests. Wir betreiben ein akkreditiertes Labor, und nur erfahrene Wissenschaftler führen Ihre Analysen und Auswertungen durch. Maximale Sicherheit, kürzeste Bearbeitungsdauer und umfassender Service sind unser Markenzeichen.

  • Wie lange dauert der Test?

    Das hängt von der gewählten Bearbeitungsdauer ab. Ihr Ergebnis kann schon am Tag des Probeneingangs vorliegen oder nach spätestens 3 Werktagen. Und durch die humatrix Geld-zurück-Garantie haben Sie die Sicherheit, dass die zugesagten Fristen auch eingehalten werden.

  • Wie hoch ist die Sicherheit des humatrix Vaterschaftstest?

    Wenn wir die Vaterschaft bestätigen, liegt die Sicherheit des Tests (mögl. Vater, Kind und Mutter) bei mindestens 99,99999%. Ein Ausschluss der Vaterschaft erfolgt mit mindestens vier gefundenen Nichtübereinstimmungen auf unterschiedlichen Chromosomen und ist somit 100%ig. Und was fast noch wichtiger ist: bei humatrix können Sie auch absolut sicher sein, dass Ihr Ergebnis nicht durch Probenvertauschung oder Kontimantion verfälscht wurde. 

  • Sind sogenannte "diskrete" oder "heimliche" Vaterschaftstests noch möglich?

    Grundsätzlich müssen alle Personen ihr Einverständnis erklären, die an dem Test teilnehmen. Die Mutter muss für sich selbst nur zustimmen, wenn sie auch getestet werden soll. Für minderjährige Probanden muss allerdings der gesetzliche Vertreter dem Test zustimmen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts ist dies die sorgeberechtigte Person, bei gemeinsamem Sorgerecht sind es beide sorgeberechtigten Elternteile. In den meisten Fällen wird daher das Einverständnis der Mutter erforderlich sein.
    Wenn alle Sorgeberechtigten ihr Einverständnis erteilt haben, die Probenentnahme entsprechend dokumentiert und die Identität des Kindes somit nachgewiesen werden kann, muss das minderjährige Kind jedoch nicht unbedingt darüber informiert werden, wofür von ihm eine Probe entnommen wird. Man kann also zumindest gegenüber dem Kind eine gewisse Heimlichkeit walten lassen.

    "Heimliche" Tests mit Zigaretten, Schnullern o.ä., wie sie früher häufig durchgeführt wurden, sind inzwischen gesetzlich untersagt.

  • Darf ich die Probenentnahme selbst durchführen?

    Das Gendiagnostikgesetz fordert für alle genetischen Untersuchungen eine Aufklärung im Vorfeld, in der die Probanden über Zweck, Umfang und mögliche Konsequenzen der Untersuchung informiert werden, sowie eine Einverständniserklärung aller Probanden. Daher kann die Probenentnahme nicht mehr wie früher von Ihnen selbst zuhause durchgeführt, sondern muss von einer geeigneten sachkundigen und im Verfahren neutralen Person dokumentiert werden. Nehmen Sie das Safekit hierfür einfach mit zu Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder lassen Sie die Proben in der Apotheke entnehmen, in der Sie das Safekit gekauft haben.

  • Kann man einen Vaterschaftstest auch ohne die Mutter durchführen?

    Ein Test ohne Probe der Mutter ist grundsätzlich möglich und liefert bei uns durch die Analyse einer höheren Anzahl an Genorten auch eine Wahrscheinlichkeit von mind. 99,999%. Gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission soll auf die Teilnahme der Mutter jedoch nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Bei minderjährigen Kindern muss die sorgeberechtigte Mutter ohnehin bei der Probenentnahme anwesend sein, um für das Kind das Einverständnis schriftlich zu erteilen. Es sollte somit immer auch eine Probe der Mutter entnommen und eingesendet werden, zumal dies keine höheren Kosten bedeutet und die Ergebnissicherheit deutlich erhöht.

  • Ist das Einverständnis der Mutter erforderlich?

    Da nur die Personen ihr Einverständnis erteilen müssen, die an dem Test teilnehmen, muss die Mutter für sich selbst nur zustimmen, wenn sie auch getestet werden soll. Für minderjährige Probanden muss allerdings der gesetzliche Vertreter dem Test zustimmen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts ist dies die sorgeberechtigte Person, bei gemeinsamem Sorgerecht sind es beide sorgeberechtigten Elternteile. In den meisten Fällen wird daher das Einverständnis der Mutter erforderlich sein.

  • Ist der Test vor Gericht verwertbar?

    Der humatrix Vaterschaftstest wird selbstverständlich so durchgeführt, dass er allen gerichtlichen Anforderungen genügt. Der einzige Unterschied zu einem gerichtlichen Test liegt darin, dass er von einer Privatperson beauftragt wird und nicht von einem Richter.

    Wenn die Vaterschaft durch den humatrix Vaterschaftstest ausgeschlossen wurde, kann das Testergebnis selbstverständlich verwendet werden, um die Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Wenn Sie länger als zwei Jahre als Vater eingetragen waren, benötigen Sie ein solches Indiz, um Ihre berechtigten Zweifel an der Vaterschaft nachweisen und die Vaterschaft anfechten zu können. Sie haben ab Kenntnisnahme des Testergebnisses dann wieder zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten.

    In einer möglichen Verhandlung muss der Richter das Testergebnis nicht zwingend verwenden, denn in Deutschland ist jeder Richter in der Wahl seiner Beweismittel und Gutachter freigestellt. In der Regel sind die Gerichte jedoch bemüht, die Verfahrenskosten nicht unnötig zu erhöhen und verwenden auch privat beauftragte Testergebnisse, wenn diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen. 

  • Die sorgeberechtigte Mutter verweigert für das Kind die Zustimmung. Was kann ich tun?

    In diesem Fall können Sie beim Gericht das Vaterschaftsfeststellungsverfahren beantragen. In diesem wird Ihr Anspruch auf Klärung der Vaterschaft geprüft und das Einverständnis der Mutter per Gerichtsbeschluss erwirkt, so dass Sie anschließend einen privaten Vaterschaftstest beauftragen können. Nach deutschem Recht können Vater, Mutter oder Kind jeweils von den anderen beiden Personen die Teilnahme an einem privaten Vaterschaftstest verlangen.

  • Wie und wo kann ich den Vaterschaftstest bekommen?

    Der humatrix Vaterschaftstest kann in jeder Apotheke, unter der kostenlosen Hotline 0800 - 2121111 oder direkt hier im Internet bestellt werden.

  • Ab welchem Alter des Kindes kann ein Vaterschaftstest durchgeführt werden?

    Eine Mundschleimhautprobe kann sofort nach Geburt des Kindes entnommen und für die Analyse verwendet werden.

  • Gibt der Vaterschaftstest Informationen über Krankheiten?

    Nein. Der bei einem Vaterschaftstest erstellte genetische Fingerabdruck enthält keine Informationen über Veranlagungen und Neigungen, da die Bereiche der DNA, die untersucht werden, keine genetische Informationen darüber enthalten.

  • Gibt der Vaterschaftstest Informationen über das Aussehen einer Person?

    Nein. Der bei einem Vaterschaftstest erstellte genetische Fingerabdruck enthält keine Informationen über Aussehen einer Person. Lediglich das Geschlecht wird zur Kontrolle bestimmt.

  • Wie wird der Vaterschaftstest wissenschaftlich durchgeführt?

    Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Erstellung genetischer Fingerabdrücke ("Fingerprints"), die für jeden Menschen einzigartig sind. Hierfür werden sogenannte STR ("short tandem repeats") analysiert. STR sind DNA-Muster mit fester Abfolge des genetischen Codes, die sich unterschiedlich häufig wiederholen. Bei jedem Menschen ist die Anzahl der Wiederholungen unterschiedlich und jeder Mensch verfügt über viele verschiedene STR-Genorte . Ein genetischer Fingerabdruck ist nichts anderes als eine Auflistung der Wiederholungsanzahlen mehrerer STR einer bestimmten Person.

    Vererbung von STR-Wiederholungen am Beispiel eines Genorts von Mutter, Kind, möglichem und unmöglichem Vater.

    Für den Vaterschaftstest nutzt man die genetischen Fingerabdrücke, da die Wiederholungsanzahlen der STR vererbt werden, so dass hierüber Aussagen über Verwandtschaftsverhältnisse möglich werden. Da man von jedem Chromosom stets zwei Kopien trägt, hat man auch an jedem STR-Genort zwei Wiederholungsanzahlen. Eine stammt von der Mutter, die andere vom Vater. Im nebenstehenden Schaubild ist dies exemplarisch für einen STR gezeigt.

     

     

    Sind an allen getesteten STR-Genorten Übereinstimmungen zwischen Kind und möglichem Vater vorhanden, kann durch eine statistische Berechnung die Vaterschaftswahrscheinlichkeit ermittelt werden.

    Ist diese hoch genug, gilt die Vaterschaft als praktisch erwiesen. Andernfalls müssen weitere STR-Genorte untersucht werden, um die Aussagekraft der Untersuchung zu erhöhen.

    Findet man zwischen Kind und möglichem Vater Nicht-Übereinstimmungen, deutet dies darauf hin, dass es sich bei der Person nicht um den biologischen Vater des Kindes handelt. Als 100%ig erwiesen gilt dies jedoch erst, wenn mindestens vier Nicht-Übereinstimmungen an STR auf unterschiedlichen Chromosomen vorliegen.

    Denn Nicht-Übereinstimmungen können auch durch Mutationen entstehen. Wenn die DNA von den Eltern an das Kind vererbt wird, können sich gelegentlich auch Merkmale leicht verändern. Und davon sind STR-Genorte genauso betroffen wie der Rest der DNA-Information. Aus fünf Wiederholungen des Vaters können so beim Kind schon einmal vier oder sechs werden.

    Solche Mutationen sind aber eher selten, daher auch der 100%ige Ausschluss der Vaterschaft ab vier gefundenen Nicht-Übereinstimmungen. Liegen weniger als vier vor, könnte es sich aber um Mutationen handeln. Dann ist die Vaterschaftsfrage noch unklar und es müssen wiederum mehr STR-Genorte getestet werden, bis man entweder weitere Nicht-Übereinstimmungen nachweisen kann oder so viele Übereinstimmungen bestehen, dass man mit statistischer Sicherheit sagen kann, dass es sich bei den Nicht-Übereinstimmungen um Mutationen handelt.

  • Wie sicher sind meine Daten?

    Datenschutz ist uns besonders wichtig und deshalb arbeiten und speichern wir Ihre Daten streng nach den Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSchG).

    Ihre Daten werden auf Rechnern gespeichert, die physikalisch nicht mit dem Internet verbunden sind. Somit sind Ihre Daten sowohl vor Hackern als auch vor Computerviren, -würmern und -trojanern 100%ig geschützt.

  • Was ist die humatrix AG für ein Unternehmen?

    Die humatrix AG ist ein innovatives Biotechnologie-Unternehmen, das sich auf die Analyse der menschlichen DNA spezialisiert hat.

    Weitere Informationen über humatrix erhalten Sie hier.