humatrix AG mit der Erstellung von DNA-Profilen zur genetischen Spurensuche beauftragt

Rund 150.000 Personen sind mittlerweile als genetischer Datensatz in der zentralen DNA-Datei beim Bundeskriminalamt katalogisiert. Dagegen sind zum Vergleich rund 5,5 Millionen herkömmliche Fingerabdruckblätter von knapp 3 Millionen Personen beim Bundeskriminalamt erfasst. Die Frankfurter humatrix AG ist als privates unabhängiges Labor ebenfalls eingebunden, DNA-Profile für die deutsche DNA-Analyse-Datei der Landeskriminalämter zu erstellen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter schreiben derartige Untersuchungen öffentlich aus. Die humatrix AG ist nach dem GEDNAP-Standard (German DNA Profiling Group) zertifiziert und nimmt regelmäßig an diesen Ausschreibungen teil.

Nach Auffassung des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat ein DNA-Profil bereits eine ebenso wichtige Funktion zur Beweisführung übernommen wie der klassische Fingerabdruck. In vielen Bereichen werden genetische Spuren die Beweiskraft der anatomischen Merkmale von Fingerabdrücken sogar ersetzen. Die Spurensuche und Spurensicherung an Tatorten wird sich deshalb zukünftig immer mehr auf die Analyse von DNA-Spuren ausgerichtet sein. Solche Spuren können aber nur dann Beweiskraft entfalten, wenn der Urheber entweder schon in einer DNA-Datei erfasst ist oder die Gewähr besteht, dass bei einer polizeilich durchgeführten erkennungsdienstlichen Behandlung nicht nur seine Fingerabdrücke genommen, sondern auch die DNA über eine Speichelprobe analysiert werden kann. Der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende, Holger Bernsee, ist davon überzeugt: "Mit der DNA-Analyse stünde uns ein exzellentes Ermittlungsinstrument zur Verfügung, das dazu beitragen könnte, furchtbares menschliches Leid zu verhindern. Einmal erkannte Gewalt- und Triebtäter könnten rechtzeitig ermittelt und an der Begehung weiterer Verbrechen gehindert werden."

Nach derzeit bestehender Rechtslage könnten allein ca. 800.000 rechtskräftig verurteilte Straftäter rückwirkend erfasst werden, was aufgrund unterschiedlicher, überwiegend unzureichender, Ausstattung der Länderpolizeien und ebenfalls unterschiedlicher Rechtsauffassungen innerhalb der Justizbehörden jedoch noch nicht geschieht.

Die Kriminalbeamten fordern daher die Politiker auf, dafür zu sorgen, dass die Speichelentnahme und Speicherung von DNA-Daten zu Identifizierungszwecken zur Standardmaßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung wird. Holger Bernsee fragt: "Wie viele Opfer muss es denn noch geben, bis die verantwortlichen Politiker handeln? Dazu gehört, der Polizei vorhandene effektive Ermittlungsmöglichkeiten zu erschließen und nicht künstlich aus der Handzuschlagen!"

Der Eingriff zur Entnahme eines DNA-Tests ist dabei nicht schwerwiegender als die Abnahme von herkömmlichen Fingerabdrücken und dient exakt dem selbem Zweck. Es ist offensichtlich immer noch bei verantwortlichen Entscheidungsträgern nicht bekannt, dass für die DNA-Analyse-Datei nur sogenannte nicht codierte Bereiche erhoben werden, die eben Aufschlüsse über die Erbmasse eines Menschen nicht zulassen. Die Personenidentifizierung ist erst durch Zuordnung zu einem Personendatensatz möglich, ein weiteres Argument dafür, dass es keinen qualitativen Unterschied zwischen Fingerabdruck und DNA-Spur gibt. Bei einem genetischen Fingerabdruck wird die DNA-Erbsubstanz in der Regel aus Haaren, Sperma oder Hautfetzen gewonnen. Dabei ergeben sich für jeden Menschen charakteristische Bruchstücke, die mit einer rechnerischen Wahrscheinlichkeit von eins zu 183 Billiarden (1:183.000.000.000.000) einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen. Als Experte für die Analyse der menschlichen DNA identifiziert sie genetisch bedingte Anlagen und individuelle Merkmale aus biologischen Proben. Im Leistungsportfolio befinden sich außerdem die medizinisch-genetische Risikoabschätzung (humatrix vorsorge system) erblich bedingter Krankheiten sowie die Einlagerung von DNA.

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Reiner Merz
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