Neues Vaterschaftsfeststellungsverfahren tritt heute in Kraft

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Verbesserte Rechtslage für zweifelnde Eltern; Qualität und Sicherheit privater Vaterschaftstests bleiben weiterhin Sache des Anbieters

Frankfurt, 01. April 2008

Mit dem heute in Kraft tretenden "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" hat der Gesetzgeber die Rechte zweifelnder Mütter und Väter gestärkt. Da zur Klärung der Abstammung neben der Probe der zweifelnden Person mindestens eine weitere Probe analysiert werden muss und hierfür deren Zustimmung erforderlich ist, bestand bislang ein juristisches Dilemma. So konnte beispielsweise ein sorgeberechtigter Elternteil stellvertretend für das Kind die Zustimmung zum Test verweigern. Ein daraufhin "heimlich" bzw. ohne Zustimmung durchgeführter privater Test gab zwar Aufschluss über die tatsächliche Abstammung, wurde jedoch nicht als Beweis für ein gerichtliches Anfechtungsverfahren akzeptiert.

Mit dem neuen Verfahren wird diese Gesetzeslücke geschlossen. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann das Gericht alle Beteiligten verpflichten, einen privaten Test durchzuführen. Ergibt der Test einen Ausschluss der Vaterschaft, kann daraufhin das ursprüngliche Vaterschaftsanfechtungsverfahren eingeleitet werden. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, so dass die Möglichkeit bestehen bleibt, vor dem Gesetz weiterhin als Vater zu gelten, auch wenn dies biologisch nicht der Fall ist. Damit schafft das neue Gesetz eine offene und faire Grundlage zur Klärung der Abstammung, ohne jede Vaterschaftsfrage - eindeutig Privatsache - zwingend vor Gericht zu zerren.

Bleibt nur die Frage, warum der Gesetzgeber noch immer keine Zulassungsvoraussetzungen für Anbieter privater Vaterschaftstests geschaffen hat. Qualität und Sicherheit des Testergebnisses, Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, all dies unterliegt keinerlei gesetzlicher Regelung. Bislang existieren lediglich Richtlinien für gerichtliche Abstammungsgutachten, die jedoch keineswegs verpflichtend sind.

"Es ist verantwortungslos, Menschen per Gerichtsbeschluss zur Teilnahme an einem DNA-Test zu verpflichten ohne gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass dieser Test auch sicher und datenschutzrechtlich einwandfrei durchgeführt wird." sagt Tobias Gerlinger, Vorstandsvorsitzender der humatrix AG, einem führenden Anbieter privater Abstammungsanalysen. "Wenn Vaterschaftstests für unter EUR 200,00 von reinen Internetfirmen ohne qualifiziertes Personal und ohne eigenes Labor angeboten werden, muss der Gesetzgeber handeln. Heute wäre ein guter Zeitpunkt gewesen." Denn laut einer Studie aus dem Jahr 2006 ist das Risiko von Falschgutachten bei Billiganbietern immens.

Über die humatrix AG:
Die humatrix AG ist ein auf die Analyse der menschlichen DNA spezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen. Im Bereich der privaten Abstammungsuntersuchung gilt humatrix seit Jahren als eines der führenden Unternehmen und hat qualitative Maßstäbe gesetzt. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die DNA-basierte Präventionsdiagnostik zur Verbesserung der Lebensqualität. Diese zukunftsweisende medizinische Analytik bietet die humatrix AG bundesweit in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten an.

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