Heimlicher Vaterschaftstest hilft vor Gericht

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OLG-Urteil gibt klagendem Vater Recht

Frankfurt, 10. Mai 2006

- Nach einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz kann ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten im Streit um eine Vaterschaft juristisch hilfreich sein. Das Oberlandesgericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auf und gab einer Vaterschaftsanfechtungsklage statt.

Dem Kläger waren Zweifel an seiner Vaterschaft gekommen, nachdem ihm der Mutterpass in die Hände gefallen war. An dem vom Arzt errechneten Tag der Zeugung hielt er sich weit weg von der Mutter in Kalifornien auf. Auf seine Zweifel angesprochen, erklärte die Mutter, er sei selbstverständlich der Vater und verrückt, etwas anderes anzunehmen. Daraufhin hatte er ohne Wissen der Mutter einen privaten Vaterschaftstest in Auftrag gegeben, der seine Zweifel bestätigte. Mit dem Testergebnis konfrontiert, gestand die Mutter dann ein, dass sie während der fraglichen Zeit mit anderen Männern Sex hatte.

Zwar ist ein heimlich durchgeführter Vaterschaftstest selbst nicht verwertbar, da dies nach geltendem Recht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verstößt. Geltend gemacht werden könne gemäß OLG-Urteil aber die Reaktion der mit dem Testergebnis konfrontierten Mutter - etwa, dass sie mit einem anderen Mann Sex hatte.

Dieses Eingeständnis führte zur Auffassung des Gerichts, dass der Kläger schlüssig dargelegt habe, nicht der Vater zu sein. Das OLG ordnete daher ein weiteres DNA-Gutachten an, welches ebenfalls bestätigte, dass der Kläger nicht der Vater ist, und gab daraufhin der Vaterschaftsanfechtungsklage des Vaters statt.

„Dies ist kein Einzelfall.“, nimmt der Vorstandsvorsitzende der humatrix AG, Tobias Gerlinger, zu dem Urteil Stellung und erklärt weiter: „Sehr häufig helfen private Vaterschaftstests vor Gericht oder machen gerichtliche Auseinandersetzungen sogar überflüssig, indem sie zu einem Eingeständnis der Mutter führen – mit entsprechenden Vorteilen für alle Beteiligten. Voraussetzung für einen diskreten, also ohne Wissen bzw. Zustimmung der Mutter durchgeführten, Test ist allerdings, dass der zweifelnde Vater sorgeberechtigt ist.“ Gleichzeitig warnt Gerlinger aus einschlägiger Erfahrung vor Billig-Tests aus dem Internet:“ Ein DNA-Vaterschaftstest ist eine heikle Angelegenheit, die in die Hand von Fachleuten gehört- andernfalls kann es vor Gericht böse Überraschungen geben.“

Über die humatrix AG:
Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen, dessen Fokus auf der Analyse der menschlichen DNA liegt. Die humatrix AG gilt als einer der führenden Anbieter von Abstammungsnachweisen. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Erstellung sogenannter DNA-Fingerprints („genetische Fingerabdrücke“) im Auftrag der Landeskriminalämter. Die zukunftsweisende DNA-Präventionsdiagnostik, die auf eine Verbesserung der Lebensqualität abzielt, soll in den kommenden Jahren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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