Verbot privater Vaterschaftstests verstößt gegen Grundrechte!

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Grundrechtsexperte Grünbaum widerspricht Bundesjustizministerin

Frankfurt, 22. Juni 2004 – „Die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hat Recht, ein generelles Verbot privat in Auftrag gegebener Vaterschaftstests ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar“, kommentiert der auf Grundrechte spezialisierte Frankfurter Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Büsing, Müffelmann und Theye, Marc Grünbaum die anhaltende öffentliche Diskussion um die Zulässigkeit sogenannter „anonymer“ Vaterschaftstests. „Jeder Vater hat ein Recht zu wissen, ob ein Kind, für das er Sorge trägt, wirklich von ihm ist oder nicht. Frau Zypries verkennt die Realität, wenn Sie meint, dass eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft die familiären Verhältnisse weniger belastet, als ein privater Vaterschaftstest!“ Das bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts München (AZ: 17 HK O 344/03) aus dem vergangenen Jahr, wonach Väter die Abstammung eines Kindes auch ohne Wissen der Mutter genetisch untersuchen lassen dürfen. Heimliche Tests seien für das Wohl des Kindes besser als eine gerichtlich erzwungene Vaterschaftsklärung, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erst kürzlich noch zum Wohle des Kindes und des Familienfriedens als Lösung präferierte.

Grünbaum warnt davor, dass der geplante Zustimmungsvorbehalt beider Elternteile vor Beauftragung und Durchführung eines privaten Vaterschaftstests einen ungerechtfertigten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen darstelle. Dabei widerspricht er ausdrücklich auch den Aussagen von Bundesjustizministerin Zypries, die jüngst forderte, Mutter und Kind müssten die Hoheit über ihre Daten behalten. „Die Mutter eines Kindes dürfte wohl unstreitig feststehen. Lediglich der Vater ist im Rahmen eines Tests zu bestimmen, daher auch Vaterschaftstest. Da somit lediglich Kind und Vater durch den Vaterschaftstest Informationen über ihr eigenes Leben ermitteln, kann auch nur deren informationelles Selbstbestimmungsrecht betroffen sein. Durch einen Zustimmungsvorbehalt der Mutter könnten Vetorechte entstehen, die es dem Vater und dem Kind gerade unmöglich machen, diese Informationen zu erhalten. Dies ist nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch vor dem Hintergrund der gesetzlich gewollten Stärkung der Rolle des biologischen Vaters problematisch! Schließlich klammert die Auffassung der Justizministerin den Anspruch des biologischen Vaters auf Durchsetzung und Achtung seiner Grundrechte aus“, so der Grundrechtsexperte. Nach Grünbaums Ansicht besteht kein staatlicher Regulierungsbedarf im Falle der privaten Tests. Vielmehr genüge die konsequente Umsetzung der bestehenden Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, um einer missbräuchlichen Anwendung vorzubeugen.
Bei einem per DNA-Analyse erstellten Vaterschaftstest wird grundsätzlich keine genetische Information über die getesteten Personen gewonnen. Es findet lediglich ein Vergleich verschiedener DNA-Muster, sogenannter „DNA-Loci“, statt. Die eigentliche Datengegenüberstellung, der Vaterschaftstest, ist vergleichbar mit einem Vergleich von Fingerabdrücken und lässt ebenfalls keinerlei Rückschlüsse über die Individualität der Probanten zu.

Die gegenwärtige Marktsituation erfordert es allerdings, künftig strengere Anforderungen an die Kompetenz, Qualität und Datensicherheit der Anbieter von DNA-Analysen zu stellen. Die Konsequenzen fehlender Qualitätsnachweise und -kennzeichnungen, hat in letzter Instanz der Auftraggeber zu tragen. „Wir stellen bereits heute hohe ethische und rechtliche Anforderungen an alle von uns durchgeführten Tests. Die rechtliche Situation ist eindeutig und wird mit den zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Auftragsvereinbarungen bereits übererfüllt“, fasst Vorstandssprecher Michael Ruiss die Position der humatrix AG zusammen. Grundlegend für jegliche Art genetischer Analysen ist die von der humatrix AG gewährleistete Einhaltung der Bundesdatenschutzgesetzlichen Normen (BDSG). „Dies ist im Markt derzeit keine Selbstverständlichkeit“, stellt Ruiss abschließend fest.

Über die humatrix AG: Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen, dessen Fokus auf der Analyse der menschlichen DNA liegt. Heute gilt die humatrix als marktführender Anbieter von Abstammungsnachweisen (Vaterschaftstests) zwischen nahen Verwandten. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Wissenschaftler der humatrix AG ist die Erstellung sogenannter DNA-Fingerprints („genetische Fingerabdrücke“) im Auftrag der Landeskriminalämter. Im zukunftsweisenden Bereich der präventiven Analytik zählt das Unternehmen zu den maßgeblichen Wissensträgern Deutschlands. Diese Technologie, die auf eine Verbesserung der Lebensqualität abzielt, soll in den kommenden Jahren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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