Keine Konsequenzen aus der öffentlichen Diskussion um private Vaterschaftstests erforderlich

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Bundesdatenschutzgesetz wird eingehalten – leider nicht von allen

Frankfurt, 14. April 2004 - In seiner Sitzung vom 13. April 2004 hat der Vorstand der humatrix AG beschlossen, keine unternehmerischen Konsequenzen aus der anhaltenden öffentlichen Diskussion um die Zulässigkeit sogenannter „heimlicher“ privater Vaterschaftstests zu ziehen. „Wir stellen bereits heute hohe ethische und rechtliche Anforderungen an alle von uns durchgeführten Tests. Die rechtliche Situation ist eindeutig und wird mit den zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Auftragsvereinbarungen bereits übererfüllt. Wir sehen keinen Handlungsbedarf“, fasst Vorstandssprecher Michael Ruiss die Position des Unternehmens zusammen.

Zuspruch findet diese Entscheidung auch durch den auf Grundrechte spezialisierten Frankfurter Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Büsing, Müffelmann und Theye, Marc Grünbaum. Dieser sieht in dem geplanten Zustimmungsvorbehalt durch beide Elternteile vor Beauftragung und Durchführung eines privaten Vaterschaftstests eine ungerechtfertigte Einflussnahme in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. „Durch den Zustimmungsvorbehalt könnten Vetorechte entstehen, die es den einzelnen Beteiligten unmöglich machen, Informationen über Ihr eigenes Leben zu erhalten. Dies ist nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch vor dem Hintergrund der gesetzlich gewollten Stärkung der Rolle des biologischen Vaters problematisch“, so der Grundrechtsexperte. Grünbaum bezieht sich in seiner Feststellung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003. Danach ist der „Ausschluss des sogenannten biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, nicht mit dem Schutz der Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar“. Nach Grünbaums Ansicht besteht kein staatlicher Regulierungsbedarf im Falle der privaten Tests. Vielmehr genüge die konsequente Umsetzung der bestehenden Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, um einer mißbräuchlichen Anwendung vorzubeugen.

Die humatrix AG arbeitet konstruktiv an dem im Entwurf befindlichen Gendiagnostikgesetz der Bundesregierung mit. „Die gegenwärtige Marktsituation erfordert es, künftig strengere Anforderungen an die Kompetenz, Qualität und Datensicherheit der Anbieter von DNA-Analysen zu stellen. Hier gibt es konkreten Handlungsbedarf. Die Konsequenzen der fehlenden Qualitätsüberprüfung und -kennzeichnung, hat in letzter Instanz der Kunde zu tragen“, führt Vorstandssprecher Ruiss weiter aus. Grundlegend für jegliche Art genetischer Analysen ist die von der humatrix AG gewährleistete Einhaltung der Bundesdatenschutzgesetzlichen Normen (BDSG). „Dies ist im Markt derzeit keine Selbstverständlichkeit“, stellt Ruiss abschließend fest.

Über die humatrix AG: Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen, dessen Fokus auf der Analyse der menschlichen DNA liegt. Nicht nur in der Kriminalistik, zur Identifikation eines Opfers oder Täters, sondern auch als Abstammungsnachweis zwischen nahen Verwandten werden Informationen des menschlichen Erbguts zunehmend abgefragt. Neben privaten bzw. gerichtlichen Vaterschaftstests erstellen die Wissenschaftler der humatrix AG sogenannte DNA-Fingerprints („genetische Fingerabdrücke“) im Auftrag der Landeskriminalämter. Im zukunftsweisenden Bereich der präventiven Analytik zählt die Frankfurter humatrix AG bereits heute zu den führenden Unternehmen Deutschlands. Diese Technologie, die auf eine Verbesserung der Lebensqualität abzielt, soll in den kommenden Jahren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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