Vaterschaft von Kolumbus soll posthum geklärt werden
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Ein genetischer Vaterschaftstest soll endlich Licht ins Dunkel der Abstammung des Amerika-Entdeckers Christoph Kolumbus (1451 bis 1506) bringen. Wie die "Ärztezeitung" heute berichtet, wird die Lösung eines alten Rätsels, wo nämlich wirklich die Gebeine des berühmten Seefahrers liegen, jetzt anhand eines DNA-Vergleichs mit den Überresten seines unehelichen Sohnes Hernando gesucht. Den historischen Vaterschaftstest unternimmt der bekannte spanische Humangenetiker José Antonio Lorente Acosta vom Labor für genetische Identifizierung der Universität Granada. Sowohl das Max-Planck-Institut als auch die Forschungsabteilung des FBI haben sich für die Zweitanalysen zur Verfügung gestellt, um die Ergebnisse wasserfest zu machen.Abstammungsanalysen haben demnach also auch historischen Wert und belegen, dass Zweifel über die wirklichen Familienverhältnisse bestehen, seitdem es Menschen gibt. Als fraglich gilt indes, ob privat initiierte und finanzierte Vaterschaftstests aufgrund einer potentiellen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kinder oder der Mutter verboten oder einer gerichtlichen Regelungshoheit unterstellt werden sollten. Der hessische Biotechnologie-Beauftragte, Prof. Dr. Hans Günter Gassen, meint nein. Er sieht keine rechtlichen Probleme oder gesetzlich regelbare Notwendigkeit in Bezug auf private Abstammungsnachweise. "Die Verlässlichkeit der DNA-Daten übertrifft alle bisherigen Analyseverfahren um ein Vielfaches und bietet eine nahezu hundertprozentige Gewissheit - insbesondere auch im Interesse der Kinder. Wir sollten also nicht auf hocheffiziente Verfahren zur rechtlichen Absicherung von Abstammungsentscheiden verzichten. Die Seriosität der Anbieter sollte hierbei jedoch gewährleistet sein, um einen verantwortungsvollen Umgang mit den gewonnenen Daten sicherzustellen".
Diese Meinung teilt auch die humatrix AG, spezialisierter Anbieter von DNA-Analysen und hoch zuverlässigen genetischen Abstammungs-nachweisen. Das Frankfurter Biotechnologie-Unternehmen beruft sich dabei auf das im Grundgesetz verankerte Recht der informellen Selbstbestimmung. "Ich halte es für illegitim und sozial unverantwortlich, dem Vater die private Kontrolle der biologischen Verwandtschaft zu seinem potentiellen Kind erheblich zu erschweren oder gar zu verwehren", sagt der Vorstandsvorsitzende Michael Ruiss. "Durch den zur Zeit in der Diskussion stehenden Zustimmungsvorbehalt der Mutter oder den Verweis auf eine gerichtliche Zuständigkeit bei der Klärung dieser Frage, würde der potentielle Vater in seinem Recht auf die Kenntnis seiner eigenen Nachkommenschaft empfindlich beeinträchtigt. Für den Vater hat dies indes nicht nur soziale, sondern auch erhebliche finanzielle Konsequenzen", ergänzt Ruiss.
Gleicher Auffassung ist auch der Frankfurter Rechtsanwalt Roland Kreitz, Senior-Partner der Kanzlei Grünbaum, Lachner Rechtsanwälte. "Zur Zeit bestehen gegen die Durchführung privater Vaterschaftstests keine rechtlichen Bedenken. Bei Unterhalts- oder Erbschaftsfragen ist die DNA-Analyse sogar von außerordentlich großem Interesse. Nicht außer Acht lassen sollte man noch einen weiteren positiven Effekt", ergänzt der Jurist, "diese neue und unkomplizierte Methode privater Abstammungsgutachten kann zu einer schnelleren Einigung in Unterhaltsfragen und damit letztlich auch zu einer Entlastung der Gerichte führen". Die Kölner Rechtsanwältin und Mediatorin in Familienkonflikten, Ulrike Fischer, behauptet sogar: "Klarheit hat noch nie geschadet". Und sie zeigt Verständnis dafür, dass auch die Männer in einer solch elementaren Frage Klarheit wollen. Zur Rechtmäßigkeit der privaten Probenentnahme beim eigenen Kind vertritt auch der Berliner Strafrechtler Karsten Ziegler eine eindeutige Position: "Hat der Vater das alleinige Sorgerecht oder teilt es sich mit der Mutter des Kindes, gibt es keine Probleme. Der Vater ist in beiden Fällen berechtigt, die Speichelprobe zu entnehmen".
Schließlich sehen auch verschiedene Väter-Vereinigungen nicht ein, warum ein kleines Wattestäbchen, dass leicht über das Zahnfleisch gerieben wurde, geahndet werden sollte. Nach glaubwürdigen Schätzungen kann nämlich davon ausgegangen werden, dass nahezu jedes zehnte Neugeborene nicht nur in Deutschland ein sogenanntes "Kuckuckskind" ist. Viele Väter sehen sich deshalb einer Massenkriminalisierung ihrer Bedürfnisse ausgesetzt. Insbesondere, wenn der Bundesbeauftragte für Datenschutz, einzelne Politiker und öffentliche Institutionen weiterhin unterstellen, dass ein privater Vaterschaftstest nur dem Eigeninteresse des Vaters diene. Viele Beispiele zeigten, dass gerade die wirtschaftliche Verantwortung leichtfertig den "rechtlichen" und eben nicht den leiblichen Väter aufgebürdet werde. "Wurde auch nur einer von uns Vätern hinsichtlich seiner Menschenwürde berücksichtigt?", lautet ihre verzweifelte Frage.
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