Biotechnologie- und Rechtexperten sind sich einig: Legalität von privaten Vaterschaftsanalysen liegt auch im Interesse der Kinder

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Sind private Vaterschaftsanalysen nicht legal, werden dadurch Persönlichkeitsrechte der Kinder verletzt, sollte man privat initiierte und finanzierte Vaterschaftstests sogar vollkommen verbieten? Der hessische Biotechnologie-Beauftragte, Prof. Dr. Hans Günter Gassen, meint nein. Er sieht keine rechtlichen Probleme oder gesetzlich regelbare Notwendigkeit in Bezug auf private Abstammungsnachweise. "Die Verlässlichkeit der DNA-Daten übertrifft alle bisherigen Analyseverfahren um ein Vielfaches und bietet eine nahezu hundertprozentige Gewissheit - insbesondere auch im Interesse der Kinder. Wir sollten also nicht auf hocheffiziente Verfahren zur rechtlichen Absicherung von Abstammungsentscheiden verzichten".

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Joachim Jakob sieht dagegen schon Regelbedarf. Einem deutschen Wochenmagazin gegenüber vertrat er die Meinung, dass die Verantwortung für die Legitimation der eingesandten Probe beim Auftraggeber liegt - und keinesfalls bei den beauftragten Labors. Der oberste Datenschützer ist nämlich davon überzeugt, dass die entsprechenden Legitimationsnachweise von den Analyselabors nicht eingefordert bzw. erbracht werden könnten.

Diese Meinung teilt auch die humatrix AG, spezialisierter Dienstleister im DNA-Analyse-Bereich und Anbieter hoch zuverlässiger genetischer Vaterschaftstests und Abstammungsnachweise. Das Frankfurter Biotech-Unternehmen beruft sich dabei ganz allgemein auf das im Grundgesetz verankerte Recht der informellen Selbstbestimmung. "Muss man als Vater nicht auch wissen dürfen, ob man nun der biologische, d.h. der richtige Vater eines Kindes ist oder nicht", fragt der Vorstandsvorsitzende Michael Ruiss. "Andernfalls", so Ruiss, "könnte man auch einen gewöhnlichen Bluttest, der ebenfalls mit der Einwilligung nur eines Elternteils durchgeführt werden kann und in unabhängigen Labors analysiert wird, als 'Schnüffelei' in der persönlichen Intimsphäre des Kindes in Verruf bringen."

Gleicher Auffassung ist auch der Frankfurter Rechtsanwalt Roland Kreitz. "Zur Zeit bestehen gegen die Durchführung privater Vaterschaftstests keine rechtlichen Bedenken. Bei Unterhalts- oder Erbschaftsfragen ist die DNA-Analyse sogar von außerordentlich großem Interesse. Nicht außer Acht lassen sollte man noch einen weiteren positiven Effekt", ergänzt der Jurist, "denn, diese neue und unkomplizierte Methode privater Abstammungsgutachten kann zu einer schnelleren Einigung in Unterhaltsfragen und damit letztlich auch zu einer Entlastung der Gerichte führen". Die Kölner Rechtsanwältin und Mediatorin in Familienkonflikten, Ulrike Fischer, behauptet sogar: "Klarheit hat noch nie geschadet". Und sie zeigt Verständnis dafür, dass auch die Männer in einer solch elementaren Fragen Klarheit wollen, auch wenn ihrer Meinung nach die Frauenverbände Sturm laufen werden. Zur Rechtmäßigkeit der privaten Probenentnahme beim eigenen Kind vertritt der Berliner Strafrechtler Karsten Ziegler eine klare Position: "Hat der Vater das alleinige Sorgerecht oder teilt es sich mit der Mutter des Kindes, gibt es keine Probleme. Der Vater ist in beiden Fällen berechtigt, die Speichelprobe zu entnehmen".

Schließlich sehen auch verschiedene Väter-Vereinigungen nicht ein, warum ein kleines Wattestäbchen, dass leicht über das Zahnfleisch gerieben wurde, als Körperverletzung oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Kindes strafrechtlich geahndet werden sollte. Nach glaubwürdigen Schätzungen kann nämlich davon ausgegangen werden, dass mindestens fünf Prozent aller Geburten in Deutschland sogenannte 'Kuckuckskinder' hervorbringen. Väter, die Gewissheit haben wollten, seien keine "Sexspione" behaupten sie. Die organisierten Väter sehen sich einer "Massenkriminalisierung" ihrer Bedürfnisse ausgesetzt. Insbesondere, wenn der Bundesbeauftragte für Datenschutz, einzelne Politiker und öffentliche Institutionen weiterhin unterstellen, dass ein privater Vaterschaftstest nur dem Eigeninteresse des Vaters diene. Viele Beispiele zeigten, dass die Verantwortung, gerade die wirtschaftliche, leichtfertig den "rechtlichen" und eben nicht den leiblichen Väter aufgebürdet werde. "Wurde auch nur einer von uns Vätern hinsichtlich seiner Menschenwürde berücksichtigt?", lautet ihre verzweifelte Frage.

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