Gendiagnostikgesetz in vorgeschlagener Form nicht praktikabel
VaterschaftstestHome
DNA-DiagnostikDNA-Diagnostik
SNP-GenotypisierungSNP-Genotypisierung
VaterschaftstestVaterschaftstest
VerwandtschaftstestVerwandtschaftstest
UnternehmenUnternehmen
Investor RelationsInvestor Relations
PressePresse
PressemeldungenPressemeldungen
PressestimmenPressestimmen
FotogalerieFotogalerie
PressekontaktPressekontakt
Kontakt & ServiceKontakt & Service
ImpressumImpressum
SucheSuche
Jobs & KarriereJobs & Karriere

Bezahlen Sie bequem mit Mastercard Bezahlen Sie bequem mit Visa Bezahlen Sie bequem mit American Express

PDF(602 KB)

Gendiagnostikgesetz in vorgeschlagener Form nicht praktikabel

Wissenschaftlicher Vorstand der humatrix AG als Sachverständige im Bundestag

Frankfurt, 29. Januar 2009

In einer öffentlichen Anhörung im Bundestag hatte der wissenschaftliche Vorstand der humatrix AG, Dr. Anna Carina Eichhorn, am letzten Mittwoch Gelegenheit, zu dem im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes Stellung zu nehmen.

Dr. Eichhorn war als Sachverständige für die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland (BIO Deutschland e.V.) geladen und sprach in der 105. Sitzung des Gesundheitsausschusses mit weiteren Experten vor ca. 40 Bundestagsabgeordneten, die maßgeblich an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt sind.

Kritik übte Dr. Eichhorn dabei vor allem an dem im Gesetzentwurf für alle prädiktiven genetischen Untersuchungen vorgesehenen strikten Humangenetikervorbehalt. Auf die Frage des SPD-Abgeordneten Peter Friedrich, ob die Einteilung in diagnostische und prädiktive Untersuchungen sinnvoll sei, antwortete Dr. Eichhorn: „Wir begrüßen den Arztvorbehalt ganz allgemein, empfinden aber die Unterteilung, so wie sie im Regierungsentwurf vorgesehen ist, [...] als nicht praktikabel.“
Die Grenzen zwischen diagnostisch und prädiktiv seien stets fließend, nicht nur bei DNA-basierter, sondern bei jeder Form der Diagnostik. „Nehmen Sie z. B. den erhöhten Blutdruck: Ist er ein Symptom oder ist er ein Vorbote für etwas?“ so Dr. Eichhorn. Zudem kritisierte sie die mit der Einteilung verbundenen Arztvorbehalte in beiderlei Hinsicht: „Die Untersuchung, die Beratung im Vorfeld und die Durchführung der Untersuchung einer schwerwiegenden genetischen Erkrankung ist, ganz unabhängig davon, ob sie diagnostisch oder prädiktiv ist, ganz klar etwas, das in den Aufgabenbereich eines Humangenetikers fällt und nicht für alle Facharztgruppen eröffnet werden sollte.“ Alle prädiktiven Untersuchungen hingegen „unter einen reinen Humangenetiker-vorbehalt zu stellen, wäre sicher falsch, weil es auch durchaus vermeidbare Erkrankungen gibt, die indikationsabhängig anderen Facharztgruppen ebenso in der Beratung zugetraut werden könnten.“

Dr. Eichhorn forderte daher zum Abschluss, dass „das Kriterium für die Abstufung einer Beratungsintensität und die Zulassung von Berufsgruppen vielmehr von der Art und der Schwere der Erkrankung abhängen sollte als von einer solchen sehr theoretischen Unter-scheidung.“ Ob und in wie weit diese Forderung bei den Abgeordneten Gehör finden konnte, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Am 27.03.2009 tagt der Bundestag erneut zum Thema Gendiagnostikgesetz, bis dahin sollen Änderungen in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden.

Über die humatrix AG:
Die humatrix AG ist ein auf die Analyse der menschlichen DNA spezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen. Im Bereich der privaten Abstammungsuntersuchung gilt humatrix seit Jahren als eines der führenden Unternehmen und hat qualitative Maßstäbe gesetzt. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die DNA-basierte Präventionsdiagnostik zur Verbesserung der Lebensqualität. Diese zukunftsweisende medizinische Analytik bietet die humatrix AG bundesweit in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten an.


Pressekontakt:

Tobias Gerlinger
Tel: 069 / 420886 -10
Fax: 069 / 420886 -11
E-Mail: Tobias.Gerlinger@humatrix.de