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Baden-württembergischer Justizminister unterstützt diskrete Vaterschaftstests ausdrücklich

Goll: „Wer die Familie vor Gericht zwingt, macht sie kaputt.“

Frankfurt, 28. April 2005

- Der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) will diskrete Vaterschaftstests per Gesetz ausdrücklich gestatten. Den Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, wonach jeder, der sogenannte „heimliche“ Vaterschaftstests durchführt, bestraft werden soll, erteilt Goll eine eindeutige Absage: „Das Strafrecht hat in diesem Fall in der Familie nichts zu suchen, da sind sich zumindest in Baden-Württemberg alle einig“. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das baden-württembergische Kabinett auf den Weg gebracht. „Es gilt vor allem, die bestehenden familiären Beziehungen zu schonen und zusätzliche Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zu vermeiden“, rechtfertigt Goll seine Gesetzesinitiative. In rund drei von vier Fällen räumt ein DNA-Test vorhandene Zweifel an einer tatsächlichen Vaterschaft aus. Das bestätigen auch die langjährigen Erfahrungen der humatrix AG. „Würde von diesen Vätern zukünftig verlangt werden, vor Gericht eine – nicht zu vergessen kostenträchtige - Anfechtungsklage zu erheben, um die Wahrheit zu erfahren, wäre der Familienverband in vielen Fällen ganz sicher zerstört“, prophezeit Goll. Wer die Familie in jedem Fall zur Wahrheitsfindung vor Gericht zwingen wolle, mache sie kaputt.

Die Baden-Württembergische Bundesratsinitiative sieht folgende Änderung im § 1600 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor: „Eine anfechtungsberechtigte Person im Sinne des Absatzes 1 darf ohne Einwilligung zur Vorbereitung einer gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft eine genetische Untersuchung vornehmen lassen, insbesondere Proben zum Zwecke einer genetischen Untersuchung gewinnen, sofern die Untersuchung nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft eine Klärung der Vaterschaft verspricht.“

Goll unterstreicht, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein hohes Gut, aber nicht das einzige zu beachtende Grundrecht sei. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde dann überzeichnet, wenn es missbraucht werde, um berechtigte Interesse anderer abzuwehren. „Wir haben es nicht mit einem reinen Väterproblem zu tun. Auch Kinder sind - als junge Erwachsene - nicht selten selbst an der Klärung ihrer Abstammung interessiert. Greift dann nicht auch die Mutter in das Recht des Kindes ein, wenn sie das Kind daran hindert, herauszufinden, wer sein Vater ist?“ Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Bedürfnis Rechnung, Zweifel an der Abstammung eines Kindes auf diskrete, die persönlichen Beziehungen der Beteiligten nicht belastende Weise zu klären. „Ehe und Familie bleiben geschützt, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bleiben gewahrt und mögliche zerstörerische Zweifel sind ausgeräumt“, lobt Tobias Gerlinger, Vorstandsvorsitzender der humatrix AG, die Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg.

Über die humatrix AG:
Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen, dessen Fokus auf der Analyse der menschlichen DNA liegt. Heute schon gilt die humatrix AG als einer der führenden Anbieter von Abstammungsnachweisen zwischen nahen Verwandten. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Wissenschaftler der humatrix AG ist die Erstellung sogenannter DNA-Fingerprints („genetische Fingerabdrücke“) im Auftrag der Landeskriminalämter. Im zukunftsweisenden Bereich der präventiven Analytik zählt das Unternehmen zu den maßgeblichen Wissensträgern Deutschlands. Diese Technologie, die auf eine Verbesserung der Lebensqualität abzielt, soll in den kommenden Jahren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.


Pressekontakt:

Tobias Gerlinger
Tel: 069 / 420886 -10
Fax: 069 / 420886 -11
E-Mail: Tobias.Gerlinger@humatrix.de