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Private Vaterschaftstests sind auch weiterhin zulässig.

BGH spricht lediglich Beweisverwertungsverbot aus.

Frankfurt, 14. Januar 2005

- Privat in Auftrag gegebene Vaterschaftstests sind auch weiterhin nicht ungesetzlich oder rechtswidrig, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Zustimmung des anderen Elternteils durchgeführt werden. Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen vom vergangenen Mittwoch (XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03) lediglich ein so genanntes „Beweisverwertungsverbot“ gegen „heimlich“, d.h. ohne Zustimmung des Kindes bzw. der allein sorgeberechtigten Mutter, durchgeführte DNA-Vaterschaftsanalysen im Rahmen von Vaterschaftsanfechtungs-klagen ausgesprochen. Mit anderen Worten: Ein Gericht kann eine Vaterschaftsklage abweisen, wenn als einziges Beweismittel das Ergebnis eines DNA-Vaterschaftsgutachten vorgelegt wird, dass ohne Zustimmung der Betroffenen (Kind, Vater und/oder Mutter) erstellt wurde. Damit entspricht der Bundesgerichtshof der herrschenden Rechtspraxis, wie sie bei heimlich abgehörten Privatgesprächen ebenso üblich ist.

„Die obersten Familienrichter haben sich ausdrücklich nicht mit der Frage beschäftigt, ob Vaterschaftstests ohne Zustimmung des jeweils anderen Elternteils generell unzulässig sind“, konstatiert Tobias Gerlinger, Vorstandsvorsitzender der humatrix AG. „Nach geltender Rechtslage sind private Vaterschaftstests weiterhin erlaubt, auch wenn diese ‚diskret’ durchgeführt werden. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht erforderlich“, so Gerlinger.

Die Zulassung eines privaten Vaterschaftstest-Gutachtens bedarf eines Identitätsnachweises der betroffenen Personen, um als Beweismittel vor Gericht akzeptiert zu werden. Es liegt damit auch weiterhin im Ermessen des Richters, einen privat in Auftrag gegebenen DNA-Vaterschaftstest als begründeten Anfangsverdacht zur Anfechtung einer Vaterschaft zuzulassen.

Über die humatrix AG:
Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen, dessen Fokus auf der Analyse der menschlichen DNA liegt. Heute schon gilt die humatrix AG als einer der führenden Anbieter von Abstammungsnachweisen zwischen nahen Verwandten. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Wissenschaftler der humatrix AG ist die Erstellung sogenannter DNA-Fingerprints („genetische Fingerabdrücke“) im Auftrag der Landeskriminalämter. Im zukunftsweisenden Bereich der präventiven Analytik zählt das Unternehmen zu den maßgeblichen Wissensträgern Deutschlands. Diese Technologie, die auf eine Verbesserung der Lebensqualität abzielt, soll in den kommenden Jahren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.


Pressekontakt:

Tobias Gerlinger
Tel: 069 / 420886 -10
Fax: 069 / 420886 -11
E-Mail: Tobias.Gerlinger@humatrix.de