Verbot privater Vaterschaftstests verstößt gegen Grundrechte!
Grundrechtsexperte Grünbaum widerspricht Bundesjustizministerin
Frankfurt, 22. Juni 2004 – „Die baden-württembergische
Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hat Recht, ein
generelles Verbot privat in Auftrag gegebener Vaterschaftstests ist mit
dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar“,
kommentiert der auf Grundrechte spezialisierte Frankfurter Rechtsanwalt
und Partner der Sozietät Büsing, Müffelmann und Theye, Marc Grünbaum
die anhaltende öffentliche Diskussion um die Zulässigkeit sogenannter
„anonymer“ Vaterschaftstests. „Jeder Vater hat ein Recht zu wissen, ob
ein Kind, für das er Sorge trägt, wirklich von ihm ist oder nicht. Frau
Zypries verkennt die Realität, wenn Sie meint, dass eine gerichtliche
Klärung der Vaterschaft die familiären Verhältnisse weniger belastet, als
ein privater Vaterschaftstest!“ Das bestätigt auch ein Urteil des
Landgerichts München (AZ: 17 HK O 344/03) aus dem vergangenen Jahr,
wonach Väter die Abstammung eines Kindes auch ohne Wissen der
Mutter genetisch untersuchen lassen dürfen. Heimliche Tests seien für
das Wohl des Kindes besser als eine gerichtlich erzwungene
Vaterschaftsklärung, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erst
kürzlich noch zum Wohle des Kindes und des Familienfriedens als Lösung
präferierte.
Grünbaum warnt davor, dass der geplante Zustimmungsvorbehalt beider
Elternteile vor Beauftragung und Durchführung eines privaten
Vaterschaftstests einen ungerechtfertigten Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte der Betroffenen darstelle. Dabei widerspricht er
ausdrücklich auch den Aussagen von Bundesjustizministerin Zypries, die
jüngst forderte, Mutter und Kind müssten die Hoheit über ihre Daten
behalten. „Die Mutter eines Kindes dürfte wohl unstreitig feststehen.
Lediglich der Vater ist im Rahmen eines Tests zu bestimmen, daher auch
Vaterschaftstest. Da somit lediglich Kind und Vater durch den
Vaterschaftstest Informationen über ihr eigenes Leben ermitteln, kann
auch nur deren informationelles Selbstbestimmungsrecht betroffen sein.
Durch einen Zustimmungsvorbehalt der Mutter könnten Vetorechte
entstehen, die es dem Vater und dem Kind gerade unmöglich machen,
diese Informationen zu erhalten. Dies ist nicht nur verfassungsrechtlich,
sondern auch vor dem Hintergrund der gesetzlich gewollten Stärkung der
Rolle des biologischen Vaters problematisch! Schließlich klammert die
Auffassung der Justizministerin den Anspruch des biologischen Vaters auf
Durchsetzung und Achtung seiner Grundrechte aus“, so der
Grundrechtsexperte. Nach Grünbaums Ansicht besteht kein staatlicher
Regulierungsbedarf im Falle der privaten Tests. Vielmehr genüge die
konsequente Umsetzung der bestehenden Normen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, um einer missbräuchlichen Anwendung vorzubeugen.
Bei einem per DNA-Analyse erstellten Vaterschaftstest wird grundsätzlich
keine genetische Information über die getesteten Personen gewonnen.
Es findet lediglich ein Vergleich verschiedener DNA-Muster, sogenannter
„DNA-Loci“, statt. Die eigentliche Datengegenüberstellung, der
Vaterschaftstest, ist vergleichbar mit einem Vergleich von
Fingerabdrücken und lässt ebenfalls keinerlei Rückschlüsse über die Individualität der Probanten zu.
Die gegenwärtige Marktsituation erfordert es allerdings, künftig strengere
Anforderungen an die Kompetenz, Qualität und Datensicherheit der
Anbieter von DNA-Analysen zu stellen. Die Konsequenzen fehlender
Qualitätsnachweise und -kennzeichnungen, hat in letzter Instanz der
Auftraggeber zu tragen. „Wir stellen bereits heute hohe ethische und
rechtliche Anforderungen an alle von uns durchgeführten Tests. Die
rechtliche Situation ist eindeutig und wird mit den zwischen uns und
unseren Kunden abgeschlossenen Auftragsvereinbarungen bereits
übererfüllt“, fasst Vorstandssprecher Michael Ruiss die Position der
humatrix AG zusammen. Grundlegend für jegliche Art genetischer
Analysen ist die von der humatrix AG gewährleistete Einhaltung der
Bundesdatenschutzgesetzlichen Normen (BDSG). „Dies ist im Markt
derzeit keine Selbstverständlichkeit“, stellt Ruiss abschließend fest.
Über die humatrix AG:
Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen,
dessen Fokus auf der Analyse der menschlichen DNA liegt. Heute gilt die
humatrix als marktführender Anbieter von Abstammungsnachweisen
(Vaterschaftstests) zwischen nahen Verwandten. Weiterer
Tätigkeitsschwerpunkt der Wissenschaftler der humatrix AG ist die
Erstellung sogenannter DNA-Fingerprints („genetische Fingerabdrücke“) im
Auftrag der Landeskriminalämter. Im zukunftsweisenden Bereich der
präventiven Analytik zählt das Unternehmen zu den maßgeblichen
Wissensträgern Deutschlands. Diese Technologie, die auf eine
Verbesserung der Lebensqualität abzielt, soll in den kommenden Jahren
einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Pressekontakt:
Tobias Gerlinger
Tel: 069 / 420886 -10
Fax: 069 / 420886 -11
E-Mail: Tobias.Gerlinger@humatrix.de
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