Keine Konsequenzen aus der öffentlichen Diskussion um private Vaterschaftstests erforderlich
Bundesdatenschutzgesetz wird eingehalten – leider nicht von allen
Frankfurt, 14. April 2004 - In seiner Sitzung vom 13. April 2004 hat der
Vorstand der humatrix AG beschlossen, keine unternehmerischen
Konsequenzen aus der anhaltenden öffentlichen Diskussion um die
Zulässigkeit sogenannter „heimlicher“ privater Vaterschaftstests zu ziehen.
„Wir stellen bereits heute hohe ethische und rechtliche Anforderungen an
alle von uns durchgeführten Tests. Die rechtliche Situation ist eindeutig und
wird mit den zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen
Auftragsvereinbarungen bereits übererfüllt. Wir sehen keinen
Handlungsbedarf“, fasst Vorstandssprecher Michael Ruiss die Position des
Unternehmens zusammen.
Zuspruch findet diese Entscheidung auch durch den auf Grundrechte
spezialisierten Frankfurter Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Büsing,
Müffelmann und Theye, Marc Grünbaum. Dieser sieht in dem geplanten
Zustimmungsvorbehalt durch beide Elternteile vor Beauftragung und
Durchführung eines privaten Vaterschaftstests eine ungerechtfertigte
Einflussnahme in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. „Durch
den Zustimmungsvorbehalt könnten Vetorechte entstehen, die es den
einzelnen Beteiligten unmöglich machen, Informationen über Ihr eigenes
Leben zu erhalten. Dies ist nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch vor
dem Hintergrund der gesetzlich gewollten Stärkung der Rolle des
biologischen Vaters problematisch“, so der Grundrechtsexperte. Grünbaum
bezieht sich in seiner Feststellung auf den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003. Danach ist der „Ausschluss
des sogenannten biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der
Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, nicht mit dem
Schutz der Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar“. Nach
Grünbaums Ansicht besteht kein staatlicher Regulierungsbedarf im Falle der
privaten Tests. Vielmehr genüge die konsequente Umsetzung der
bestehenden Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, um einer
mißbräuchlichen Anwendung vorzubeugen.
Die humatrix AG arbeitet konstruktiv an dem im Entwurf befindlichen
Gendiagnostikgesetz der Bundesregierung mit. „Die gegenwärtige
Marktsituation erfordert es, künftig strengere Anforderungen an die
Kompetenz, Qualität und Datensicherheit der Anbieter von DNA-Analysen zu
stellen. Hier gibt es konkreten Handlungsbedarf. Die Konsequenzen der
fehlenden Qualitätsüberprüfung und -kennzeichnung, hat in letzter Instanz
der Kunde zu tragen“, führt Vorstandssprecher Ruiss weiter aus.
Grundlegend für jegliche Art genetischer Analysen ist die von der
humatrix AG gewährleistete Einhaltung der Bundesdatenschutzgesetzlichen
Normen (BDSG). „Dies ist im Markt derzeit keine Selbstverständlichkeit“,
stellt Ruiss abschließend fest.
Über die humatrix AG:
Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen,
dessen Fokus auf der Analyse der menschlichen DNA liegt. Nicht nur in der
Kriminalistik, zur Identifikation eines Opfers oder Täters, sondern auch als
Abstammungsnachweis zwischen nahen Verwandten werden Informationen
des menschlichen Erbguts zunehmend abgefragt. Neben privaten bzw.
gerichtlichen Vaterschaftstests erstellen die Wissenschaftler der humatrix AG
sogenannte DNA-Fingerprints („genetische Fingerabdrücke“) im Auftrag der
Landeskriminalämter. Im zukunftsweisenden Bereich der präventiven
Analytik zählt die Frankfurter humatrix AG bereits heute zu den führenden
Unternehmen Deutschlands. Diese Technologie, die auf eine Verbesserung
der Lebensqualität abzielt, soll in den kommenden Jahren einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Pressekontakt:
Tobias Gerlinger
Tel: 069 / 420886 -10
Fax: 069 / 420886 -11
E-Mail: Tobias.Gerlinger@humatrix.de
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