humatrix hat sich zu ethischen Grundsätzen verpflichtet, die sicherstellen, dass die gewonnenen Informationen ausschließlich dem Wohle der untersuchten Person ("Proband") dienen.
1. Die humatrix DNA-Diagnostik verfolgt stets das Ziel, die Gesundheit und Lebensqualität des
Probanden zu verbessern. Dementsprechend werden im Rahmen der humatrix DNA-Diagnostik
nur solche Genorte analysiert, die in zweifelsfrei nachgewiesenem Zusammenhang mit Krankheiten/Gesundheitsrisiken stehen und bei denen der aktuelle Wissensstand bessere Gesundheitschancen aufgrund gezielter Vorsorge oder einer frühzeitig eingeleiteten Therapie ermöglicht.
2. Die humatrix DNA-Diagnostik verfolgt das Ziel, bestehenden genetischen Veranlagungen mit gezielter Prävention entgegenzuwirken. Sie dient nicht der Selektion von Embryonen. Aus diesem Grund wird die DNA-Diagnostik nur postnatal durchgeführt.
3. Jeder Mensch hat bezüglich seiner genetischen Veranlagung ein Recht auf Wissen und Nichtwissen. Bis zur Mitteilung des Testergebnisses steht es jedem Menschen frei, von seinem
Recht auf Nichtwissen Gebrauch zu machen. Möchte ein Proband* das Ergebnis einer oder
mehrerer Analysen nicht erfahren, so darf ihm dieses Ergebnis - auch bei bereits erfolgter
Diagnose - nicht mitgeteilt werden. Auf dieses Recht auf Nichtwissen muss vor Durchführung
des Tests hingewiesen werden.
4. Das Ergebnis der humatrix DNA-Diagnostik darf nicht zu genetischer Diskriminierung führen.
Aus diesem Grund sind Datenschutz und Diskretion zu garantieren. Nur der Proband* entscheidet, wer außer ihm die Ergebnisse der DNA-Diagnostik einsehen darf.
5. Entsprechend den Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. und
der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik e.V. sollte eine molekulargenetische Diagnostik
mit dem Angebot einer genetischen Beratung verbunden sein. Vor Durchführung einer DNA-diagnostischen Untersuchung ist darauf hinzuweisen, dass eine umfassende persönliche
Beratung in den Kosten der Analyse enthalten ist und wahrgenommen werden sollte.
6. Vor Durchführung einer DNA-diagnostischen Untersuchung bei humatrix sind der Nutzen und
mögliche Konsequenzen der Testergebnisse aufzuzeigen. Die Entscheidung, die Untersuchung
durchzuführen, liegt allein beim Probanden*. Es erfolgt keine Untersuchung ohne ausdrückliche
(schriftliche) Einwilligung ("informed consent").
7. Um eine konstante Qualität der Beratung im Zusammenhang mit der humatrix DNA-Diagnostik
zu gewährleisten, sollten sich alle beteiligten Personen und Institutionen regelmäßig über neue
wissenschaftliche Erkenntnisse und medizinische Entwicklungen informieren bzw. fortbilden.
*(bei Minderjährigen vertreten durch die Erziehungsberechtigten)
|